Impressum
Herausgeber Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe
Tulpenweg 11
91154 Roth
Telefon: 09172 8400
UST-ID: DE133552318
Mail: info@wzv-bernlohe.de
http://www.wzv-bernlohe.de
Bankverbindungen:
Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG
IBAN: DE66 7656 0060 0003 0016 60
BIC: GENODEF1ANS
Sparkasse Mittelfranken-Süd
IBAN: DE88 7645 0000 0000 2739 46
BIC: BYLADEM1SRS
Auf der genannten URL wird das offizielle, deutschsprachige Internetportal des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe veröffentlicht.
Ebenso ist die Internetpräsenz des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe unter folgenden Domain-Namen erreichbar:
www.wzv-bernlohe.com
Domaininhaber ist jeweils der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe
Vertretungsberechtigter
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe als Körperschaft des Öffentlichen Rechts wird vertreten durch Herrn Bürgermeister Andreas Buckreus.
Aufsichtsbehörde
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Inhalt des Online-Angebotes
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Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Elektronische Kommunikation mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. Grundsätzlich ist zwischen formfreien und formgebundenen Schreiben zu unterscheiden:
1a. formfreie Schreiben:
Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die im Behördenwegweiser publizierten E-Mail-Adressen. Für den formfreien Schriftverkehr (z. B. Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen) ist keine digitale Signatur nötig. E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner richten.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen: Textdateien im Format ANSI (*.txt), Word für Windows ab Version 2007 (*.docx), Excel für Windows ab Version 2007 (*.xlsx), Powerpoint für Windows ab Version 2007 (*.pptx), Portable Data File (*.pdf), Joint Photographic Expert Group (*.jpg), Graphics Interchange Format (*.gif), Tag Image File Format (*.tif), Bitmap Pictures (*.bmp). Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.
Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
1b. formgebundene Schreiben:
Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr, insbesondere bei Widersprüchen gegen Bescheide des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art richten Sie bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse: poststelle@wzv-bernlohe.de
E-Mail-Anhänge werden bei formgebundenen Schreiben nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen und nur wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist (PDF-inline).
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden. Nicht lesbare Dateiformate werden an die Absenderadresse zurückgeschickt.
1c. Beachten Sie bitte, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch in diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.
2. Wenn eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist das auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
3. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
4. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
5. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
6. Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) 1 Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. 2 In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. 3 Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. (3) 1 Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. 2 Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
Verschlüsselung von E-Mails an info@wzv-bernlohe.de durch ein Zertifikat:
Eingaben sollten nach Möglichkeit schriftlich erfolgen.
Beachten Sie aber bitte, dass E-Mail grundsätzlich unsicher ist, wenn Sie nicht selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Schutzwürdige Nachrichten sollten Sie daher entweder auf konventionellem Postwege oder als S-MIME-verschlüsselte E-Mail an uns richten. Für Antwortschreiben geben Sie bitte auch Ihre Postanschrift an.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails auch ohne einen Hinweis abgewiesen werden, wenn diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.
Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. Es kann vorkommen, dass Inhalte unvollständig und verzögert ankommen. Überprüfen Sie also, ob für Ihre Zwecke das E-Mail tatsächlich die geeignete Versandart ist.